Seit über 30 Jahren unterstützen wir als Fachberatungsstelle Betroffene von sexualisierter Gewalt in Kindheit und Jugend sowie Angehörige und Fachpersonen. Wir verfügen über Fachwissen zu Täter*innenstrategien und beraten andere Institutionen zu Schutz und Prävention.
Uns ist bewusst, dass es auch in unserer Beratungsstelle zu Grenzverletzungen oder strafrechtlich relevantem Fehlverhalten kommen könnte. Deshalb haben wir ein Schutzkonzept nach aktuellen fachlichen Standards entwickelt. In unserer Selbstverpflichtungserklärung haben wir Verhaltensvorgaben für unsere Mitarbeiterinnen festgelegt.
Beschwerdeverfahren
Ein wichtiger Teil des Schutzkonzepts ist das Beschwerdeverfahren. Sollten sich Nutzer*innen unserer Angebote in ihren Grenzen nicht respektiert fühlen, können sie über unser Beschwerdeverfahren eine förmliche Beschwerde einreichen. So stärken wir die Rechte der Klient*innen und fördern einen sicheren Rahmen.
