Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (iseF) nach §8a und §8b SGB VIII
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt in den Blick zu nehmen und bei Vermutungen frühzeitig entsprechende Interventionen zu veranlassen, hat der Gesetzgeber die Kinderschutzparagraphen §8a und §8b im SGB VIII in Kraft gesetzt.
Erzieher*innen in Kitas, Lehrkräfte an Schulen und weitere pädagogische Fachkräfte werden hierbei durch die „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (IseF) unterstützt.
Als ausgebildete Kinderschutzfachkräfte bieten wir IseF-Beratungen bei vermuteter sexualisierter Gewalt bzw. Übergriffen durch Kinder/Jugendliche für Institutionen im Wetteraukreis an.
Sie erhalten Beratung bei der Vermutung,
- dass ein Kind von sexualisierter Gewalt oder Übergriffen betroffen sein könnte.
- dass ein*e Mitarbeiter*in sexualisierte Gewalt verübt bzw. sich grenzverletzend verhält.
- dass sexualisierte Übergriffe durch Kinder/Jugendliche stattfinden könnten.
Unter Wahrung des Datenschutzes führen wir ein- oder mehrmalige Fallgespräche durch; diese sind kostenfrei. Nach gemeinsamer Sicherheits- und Risikoeinschätzung wird ein Handlungsplan mit Ihnen erarbeitet.
Bei vermuteten Kindeswohlgefährdungen, die nicht im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt stehen, erfolgt die Beratung im Wetteraukreis durch die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern.
